Die Patientenbeauftragte

Am 16. Januar 2019 hat das Bundeskabinett dem Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zugestimmt, die Bundestagsabgeordnete Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke zur Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu berufen.
Prof. Dr. Claudia Schmidtke, geb. 1966, absolvierte ihr Medizinstudium in Hamburg, Promotion und Habilitation an der Universität zu Lübeck. Sie ist Fachärztin für Herzchirurgie und verfügt zudem über einen Master of Business Administration (MBA) Health Care Management. Die Gendermedizinerin wurde im September 2017 als Direktkandidatin der CDU für den Wahlkreis Lübeck in den Deutschen Bundestag gewählt und ist dort u.a. Mitglied im Gesundheitsausschuss. Sie war zudem Mitglied der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Deutschen Bundestages, die am 28. Oktober 2020 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Vor ihrer politischen Tätigkeit arbeitete sie nach langjähriger Tätigkeit als Oberärztin am Lübecker Campus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein zuletzt seit 2014 als Chefarztstellvertreterin und leitende Oberärztin in der Herz- und Gefäßchirurgie des Herzzentrums Bad Segeberg.
Das Amt der Patientenbeauftragten – oder des Patientenbeauftragten – wurde 2004 mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Seitdem wird die zu beauftragende Person vom Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen und von der Bundesregierung berufen, und zwar jeweils für die Zeit, bis ein neuer Bundestag zusammentritt.
Die gesetzliche Verankerung im Paragraphen 140h Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – weist der Patientenbeauftragten die Aufgabe zu, die Belange von Patientinnen und Patienten in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten. Sämtliche Bundesministerien, Bundesbehörden und öffentlichen Stellen des Bundes müssen sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Alle gesetzlichen Maßnahmen, die die Belange von Patientinnen und Patienten berühren, sind der Patientenbeauftragten zur Stellungnahme vorzulegen. Zudem gehört es zu ihren Aufgaben, die Patientinnen und Patienten auf grundsätzliche Art und Weise über ihre Rechte im Gesundheitssystem zu informieren.
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, Patientinnen und Patienten in Einzelfällen zu beraten. An welche Beratungsstellen sich Ratsuchende mit ihren konkreten Anliegen wenden können, erfahren Sie hier.