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Informationen zum Coronavirus

Bund und Länder haben am 16. Februar  neue 2022 Corona-Vereinbarungen getroffen und konkrete Öffnungsschritte beschlossen.

In Bereichen von überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung sollen Öffnungen in drei Schritten erfolgen:

  • Als erstes sollen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sowie die Zugangskontrollen im Einzelhandel entfallen. 
  • Ab  dem 4. März sind Erleichterungen in der Gastronomie und bei Übernachtungen geplant.
  • Ab dem 20. März entfallen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen, ein Basisschutz bleibt aber möglich – z.B. Maskenpflicht in Innenräumen und ÖPNV.
Infografik zu den Beschlüssen der Bundesregierung
Quelle Bundesregierung

Einen umfassenden Überblick finden Sie hier.

Aber auch über den 19. März 2022 hinaus sollen niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen weiterhin erhalten. Hierzu zählen insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen. Vor jedem Schritt soll überprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern. Die Länder werden zudem in den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben – angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems – eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. 

Ausführliche Informationen zu den Beschlüssen finden Sie hier >> 

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Bestimmungen pro Land. Die Darstellung beruht auf Angaben der Länder (Stand: 12. Februar 2022).

Überblick über die jeweiligen Bestimmungen pro Land
Bildquelle: Bundesregierung
Überblick über die jeweiligen Bestimmungen pro Land
Bildquelle: Bundesregierung

 

Corona-Tests kostenlos

Allen Bürgerinnen und Bürgern haben unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Wo Sie sich kostenlos testen lassen können, sehen Sie hier >>

Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten der Bundesregierung zu Corona-Tests >>

Ausführliche Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu den Schutzimpfungen gegen COVID-19 – auch zu Corona-Schutzimpfung für Kinder – finden Sie hier >> 

Weiterhin gilt die AHA+L+A-Formel >> Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Räume regelmäßig lüften und die Corona-Warn-App nutzen.

Bitte informieren Sie sich über die geltenden Corona-Regeln in Ihrem Bundesland >> 

Was Sie aktuell über das Coronavirus SARS-CoV-2 wissen müssen, erfahren Sie auf: www.zusammengegencorona.de., auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums und beim Robert Koch-Institut.

Im Anschluss an eine akute COVID-19 können die Beschwerden über eine längere Zeit anhalten. Meistens kommt es nach wenigen Wochen zu einer deutlichen Besserung der Beschwerden. Manche Betroffene sind jedoch noch längere Zeit nach der akuten Erkrankung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen, benötigen deutlich länger, um zu genesen oder entwickeln auch neue Symptome im Zusammenhang mit einer durchgemachten COVID-19. Anzeichen und Symptome, die länger als vier Wochen nach der akuten COVID-19-Erkrankung bestehen, werden als Long COVID bezeichnet, Post COVID beschreibt das Krankheitsbild ab der 12. Woche nach der ursprünglichen Infektion.

Erfahrungsberichte von Betroffenen mit einer Long COVID-Erkrankung finden Sie
hier >> . Sie wurden von der Initiative Long COVID Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Initiative informiert auf Ihrer Webseite unter anderem zu Symptomen des Long COVID-Syndroms, Therapieoptionen, Standorten von Behandlungszentren, Forschungsvorhaben und relevanten Fachpublikationen.

Orientierung und Informationen zu möglichen Symptomen und zur Behandlung der Erkrankung bietet außerdem die Patientenleitlinie „Post-COVID/Long-COVID“ , die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) erstellt wurde.

Unter der Telefonnummer 040 325 325 922 erreichen Patientinnen und Patienten eine spezielle Long Covid-Hotline, die von DAK Gesundheit eingerichtet wurde, aber grundsätzlich allen Betroffenen offen steht: www.dak.de

Aktuelle Informationen zu den gesundheitlichen Langzeitfolgen von COVID-19 finden Sie zudem auf den folgenden Webseiten:

Bundesgesundheitsministerium 

Robert Koch Institut

BZgA 

Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zu dem Coronavirus haben, können sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (Telefonnummer: 0800 011 77 22), an Beratungs-Hotlines der Gesundheitsämter oder der Krankenkassen wenden. Die Telefonnummern in den jeweiligen Bundesländern hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf der Internetseite hier zusammengestellt >>.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 sollte dagegen nur kontaktiert werden, wenn Symptome vorhanden sind und die Befürchtung besteht, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.

Die BZgA stellt aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 bereit. Zu den Informationen gehören wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen. Alle Informationen werden regelmäßig überprüft, angepasst und ergänzt.