Kanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die geltenden Maßnahmen werden bis zum 28. März 2021 verlängert – gleichzeitig beginnen schrittweise Öffnungen. Schnelltests sollen helfen, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen.
Nach ersten Öffnungen im Bereich der Schulen und Friseure zum Monatsbeginn folgt ab dem 8. März ein zweiter Öffnungsschritt: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können mit Hygienekonzept und Kundenbegrenzung öffnen. Gleiches gilt für die noch geschlossenen, körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen. Falls bei den Dienstleistungen keine Maske getragen werden kann – wie z.B. bei kosmetischen Gesichtsbehandlungen –, muss ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorgelegt werden.
Je nach Anzahl der Neuinfektionen haben sich Bund und Länder auf drei weitere Öffnungsschritte verständigt. Diese berücksichtigen auch Öffnungen im Einzelhandel, von kulturellen Einrichtungen oder im Sportbereich. Mehr Infos >>
Über weitere Öffnungsschritte beraten Bund und Länder bei ihrer nächsten Zusammenkunft am 22. März 2021.
Weiterhin gilt die AHA+L+A-Formel >> Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Räume regelmäßig lüften und die Corona-Warn-App nutzen.
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Corona-Regeln in Ihrem Bundesland >> ( sowie über die Vorgaben in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Was Sie aktuell über das Coronavirus SARS-CoV-2 wissen müssen, erfahren Sie auf: www.zusammengegencorona.de., auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums und beim Robert Koch-Institut.
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus, unter anderem, wie Sie erkennen ob Sie sich mit COVID-19 angesteckt haben könnten, wann ein Test für Sie in Frage kommt oder worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten, finden Sie hier.
Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zu dem Coronavirus haben, können sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (Telefonnummer: 0800 011 77 22), an Beratungs-Hotlines der Gesundheitsämter oder der Krankenkassen wenden. Die Telefonnummern in den jeweiligen Bundesländern hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf der Internetseite hier zusammengestellt.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 sollte dagegen nur kontaktiert werden, wenn Symptome vorhanden sind und die Befürchtung besteht, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 bereit. Zu den Informationen gehören wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen. Alle Informationen werden regelmäßig überprüft, angepasst und ergänzt.
Bild und Videoquelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), http://www.infektionsschutz.de
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz vor ansteckenden Infektionskrankheiten ist Hygiene. Unabhängig davon, ob Grippe, Coronavirus oder Erkältung: Einfache Maßnahmen können Infektionen vorbeugen: Dazu gehören gründliches und regelmäßiges Händewaschen, Wunden zu schützen, das Abstandhalten im Krankheitsfall und geschlossene Räume regelmäßig zu lüften. Beim Husten und Niesen sollte zudem ein Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase gehalten. Wichtig ist auch, sich mit ungewaschenen Händen nicht ins Gesicht zu fassen.
Gerade die Händehygiene ist eine der wirkungsvollsten Präventionsmaßnahmen, da Krankheitserreger häufig über die Hände übertragen werden. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife löst Krankheitskeime von den Händen und reduziert somit das Infektionsrisiko.