Ab 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Die ePA wird von den Krankenkassen als App kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet, installiert werden.

Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist für Versicherte freiwillig. Mit ihr profitieren sie von vielen Vorteilen: So können sie beispielsweise jederzeit online auf ihre Gesundheitsdaten – wie zum Beispiel ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) oder ihren Notfalldatensatz – zugreifen. Dabei behalten sie die Hoheit über ihre Daten. Welche medizinischen Dokumente und wie lange diese in der ePA gespeichert werden sollen, bestimmen die Versicherten eigenständig. Sie allein entscheiden zudem, welcher Arzt oder welcher Apotheker wie lange auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen darf.
Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens. Viele der bisher analog oder in Papierform ablaufenden Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden – für Patienten, aber auch Ärzte und Apotheker.
Die ePA wird in drei Stufen eingeführt. Zum Start bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der diese Zugang ePA bekommen. Damit können Versicherte ihren ePA-Zugang über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen. Zeitgleich beginnt eine Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen in Berlin und Westfalen-Lippe. In Phase 2 werden im 2. Quartal rund 200.000 Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Krankenhäuser mit der ePA verbunden. In Phase 3 zum 1.7.2021 müssen alle Ärzte und Zahnärzte in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1.1.2022 laufen.
Ausführliche Informationen zur ePA stellt die gematik >> hier zur Verfügung
Zahlreiche Erklärfilme sind hier >> zu finden.
Weiterführende Informationen des Bundesgesundheitsministeriums können Interessierte hier >> nachzulesen.