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Aktuelles: Bittsteller oder Partner: Wolfgang Zöller im Video

Wolfgang Zöller hat sein Eckpunkte-Papier zur gesetzlichen Stärkung der Patientenrechte im...

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Aktuelles: "Das ist ein guter Tag für alle" - Rede zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 22. März 2012 in erster Lesung den von Abgeordneten aller Fraktionen...

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Presse: Startschuss für den Expertenbeirat zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Berlin, 1. März 2012 Heute findet in Berlin auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Daniel...

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Aktuelles: Neues Internetportal "IGeL-Monitor"

Wolfgang Zöller zum neuen Portal für Indivuduelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL "Mich...

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Aktuelles: Patientenrechtegesetz stärkt Patienten und schafft Vertrauen

Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz vorgelegt Wolfgang Zöller (MdB),...

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Statements

"116 117" - Notdienstnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst startet

Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und möglichst wohnortnahen medizinischen Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Dazu gehört, dass für Patientinnen und Patienten auch außerhalb der normalen Sprechstunden ein Ansprechpartner in medizinischen Fragen zur Verfügung steht.

Der Patientenbeauftragte begrüßt den Start für eine bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer "116 117".

Ab dem 16. April 2012 wird diese Nummer in fast allen Bundesländern verfügbar sein. Sie ermöglicht jedem Bürger, den ärztlichen Bereitschaftsdienst vor Ort auf einfache Art und Weise zu erreichen. Eine aufwändige Suche nach regional unterschiedlichen Nummern entfällt. Der unter der Telefonnummer 116 117 angebotene Dienst wird die Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu medizinischen Diensten weiterleiten. Betroffene können so in Krankheitsfällen auch ohne Notarzt medizinische Hilfe erhalten. Der Anrufer wird dabei mit ausgebildetem Personal einer Anrufzentrale oder direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt verbunden.

Weitere Informationen zur neuen Notdienstnummer und zur aktuellen Verfügbarkeit finden Sie im Internet unter www.116117info.de.
Ein ausführliches Pressestatement des Patientenbeauftragten finden Sie hier.

Brauchen wir noch eine Praxisgebühr?

Die Praxisgebühr wurde 2004 eingeführt 

  • um Geld für das Gesundheitssystem zu generieren und
  • um die Versicherten, die weltweit mit am häufigsten zum Arzt gehen, zu motivieren, Fachärzte möglichst nur nach Überweisung durch den Hausarzt aufzusuchen.

Die Praxisgebühr aber hat diese Steuerungsfunktion verloren - wenn sie sie je gehabt hat - weil immer mehr Ausnahmetatbestände auch von Kassenseite geschaffen wurden.

Aber die Praxisgebühr bringt rund zwei Milliarden Euro ins System. Ich würde sie gern abschaffen, kenne aber bisher keinen praktikablen Vorschlag, der folgende Voraussetzungen besser erfüllt:

  • Einnahmen sichern,
  • Steuerungswirkung erreichen,
  • Bürokratie abbauen und
  • chronisch Kranke nicht überfordern.

Von Vorschlägen, dass Kassenpatientinnen und Kassenpatienten künftig bei jedem Praxisbesuch fünf oder mehr Euro bezahlen müssen, halte ich nichts. So wird nichts verbessert - im Gegenteil die Bürokratie würde ausgeweitet und viele Patientinnen und Patienten würden finanziell überfordert werden. Wir haben uns schon mit dem Koalitionsvertrag die Überprüfung der Praxisgebühr auf die Fahne geschrieben, das werden wir angehen. Aber dann müssen kreativere Vorschläge auf den Tisch.

Einige Kassen lehnen zu häufig Mutter/Vater-Kind Maßnahmen ab

Der Gesetzgeber hat die Mutter/Vater-Kind Maßnahmen 2007 gestärkt und zur Pflichtleistung der Kassen gemacht. Dies haben einige Kassenvertreter offensichtlich noch nicht verstanden. Denn uns liegen nicht nur viele Beschwerden, sondern auch Zahlen vor, die belegen, dass die Versicherten zu oft erst in den Widerspruch gehen müssen, um ihr Recht zu bekommen. Viele Bürger berichten auch, dass sie telefonisch abgewimmelt werden - nach dem Motto "wollen sie es sich nicht noch einmal überlegen und ambulant ein bisschen was tun?" Auch hier hat der Gesetzgeber ausdrücklich bereits geregelt, dass das grundsätzliche "ambulant vor stationär" nicht gilt. Und mit dem Patientenrechtegesetz werden wir auch dafür sorgen, dass die Krankenkassen über Leistungen innerhalb einer Frist zu entscheiden haben - andernfalls gilt der Antrag als genehmigt. Anfang Mai wurden alle Beteiligten im Bundesministerium für Gesundheit einbestellt - sollte dieses Gespräch fruchtlos bleiben, werden wir eine andere Gangart wählen müssen - zum Schutz der Eltern und Kinder.

Patientenrechtegesetz stärkt Patienten und schafft Vertrauen - Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz vorgelegt

Der vorgelegte Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz stärkt die Patienten. Dem gegenseitigen Vertrauen zwischen Patienten, Krankenkassen und Ärzten wird damit ein neues und zeitgemäßes Fundament gegeben. Die Rechte der Patienten werden weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und sind für jedermann unkompliziert nachlesbar. Damit wird eine jahrzehntelange Diskussion und Forderung der Patienten endlich umgesetzt.  Hier finden Sie das ausführliche Statement von Wolfgang Zöller und den Referentenentwurf.

Weitere Themen finden Sie hier.


Auf meiner Internetseite www.patientenbeauftragter.de erhalten Sie stets aktuelle Informationen zur gesundheitlichen Versorgung. Haben Sie Anregungen oder Fragen? Bitte nutzen Sie das Kontaktformular.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Zöller, MdB