Statements
Brauchen wir noch eine Praxisgebühr?
Die Praxisgebühr wurde 2004 eingeführt
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um Geld für das Gesundheitssystem zu generieren und
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um die Versicherten, die weltweit mit am häufigsten zum Arzt gehen, zu motivieren, Fachärzte möglichst nur nach Überweisung durch den Hausarzt aufzusuchen.
Die Praxisgebühr aber hat diese Steuerungsfunktion verloren - wenn sie sie je gehabt hat - weil immer mehr Ausnahmetatbestände auch von Kassenseite geschaffen wurden.
Aber die Praxisgebühr bringt rund zwei Milliarden Euro ins System. Ich würde sie gern abschaffen, kenne aber bisher keinen praktikablen Vorschlag, der folgende Voraussetzungen besser erfüllt:
- Einnahmen sichern,
- Steuerungswirkung erreichen,
- Bürokratie abbauen und
- chronisch Kranke nicht überfordern.
Von Vorschlägen, dass Kassenpatientinnen und Kassenpatienten künftig bei jedem Praxisbesuch fünf oder mehr Euro bezahlen müssen, halte ich nichts. So wird nichts verbessert - im Gegenteil die Bürokratie würde ausgeweitet und viele Patientinnen und Patienten würden finanziell überfordert werden. Wir haben uns schon mit dem Koalitionsvertrag die Überprüfung der Praxisgebühr auf die Fahne geschrieben, das werden wir angehen. Aber dann müssen kreativere Vorschläge auf den Tisch.
Einige Kassen lehnen zu häufig Mutter/Vater-Kind Maßnahmen ab
Der Gesetzgeber hat die Mutter/Vater-Kind Maßnahmen 2007 gestärkt und zur Pflichtleistung der Kassen gemacht. Dies haben einige Kassenvertreter offensichtlich noch nicht verstanden. Denn uns liegen nicht nur viele Beschwerden, sondern auch Zahlen vor, die belegen, dass die Versicherten zu oft erst in den Widerspruch gehen müssen, um ihr Recht zu bekommen. Viele Bürger berichten auch, dass sie telefonisch abgewimmelt werden - nach dem Motto "wollen sie es sich nicht noch einmal überlegen und ambulant ein bisschen was tun?" Auch hier hat der Gesetzgeber ausdrücklich bereits geregelt, dass das grundsätzliche "ambulant vor stationär" nicht gilt. Und mit dem Patientenrechtegesetz werden wir auch dafür sorgen, dass die Krankenkassen über Leistungen innerhalb einer Frist zu entscheiden haben - andernfalls gilt der Antrag als genehmigt. Anfang Mai wurden alle Beteiligten im Bundesministerium für Gesundheit einbestellt - sollte dieses Gespräch fruchtlos bleiben, werden wir eine andere Gangart wählen müssen - zum Schutz der Eltern und Kinder.
Eckpunktepapier Patientenrechte in Deutschland
"Das geplante Patientenrechtegesetz wird die Rechte der Patientinnen und Patienten transparenter gestalten und bestehende Vollzugsdefizite in der Praxis abbauen. Gleichzeitig wird die Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten sicherer, indem Risiko- und Fehlervermeidungssysteme dazu beitragen, die Behandlungsabläufe in immer komplexer werdenden medizinischen Prozessen zu optimieren. Hier finden Sie das Eckpunktepapier Patientenrechte in Deutschland"
Weitere Themen finden Sie hier.
Auf meiner Internetseite www.patientenbeauftragter.de erhalten Sie stets aktuelle Informationen zur gesundheitlichen Versorgung. Haben Sie Anregungen oder Fragen? Bitte nutzen Sie das Kontaktformular.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Zöller, MdB

